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Aktuell: Haushaltssatzung und -plan liegen öffentlich auf

Haushaltssatzung und -plan liegen öffentlich auf

Der Stadtrat der Stadt Oberviechtach hat die Haushaltssatzung für 2023 in seiner öf-fentlichen Sitzung am 14.02.2023 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung be-schlossen. Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Satzung hiermit be-kannt gemacht.

Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.03.2023, Az. 2.1-941-2023/002229 die nach Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung für die Kreditaufnahme erteilt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemein-deordnung eine Woche lang bei der Stadtverwaltung, Zimmer 4, öffentlich auf.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem gemäß § 4 der Be-kanntmachungsverordnung während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.