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Aktuell: 31.10.2023 | Fälligkeit 2. Rate Verbesserungsbeiträge

Verbesserungsbeiträge für die Wasserinfrastruktur – Hinweis zur Fälligkeit der zweiten Vorauszahlung am 31.10.2023

Die Stadt Oberviechtach will darauf hinweisen, dass die zweite Rate des Verbesserungsbeitrags für die Wasserinfrastruktur am 31.10.2023 fällig wird. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie keine Frist versäumen, können Sie die zweite Rate bereits jetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem 31.10.2023 überweisen. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung zugordnet werden kann. Das Kassenzeichen finden Sie im Bescheid oben rechts in einem grauen Feld (PK-Nummer und Objektnummer).

Die Höhe des Betrags, sowie die Bankverbindungen der Stadt Oberviechtach, finden Sie auf der zweiten Seite des Vorauszahlungsbescheids. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an verbesserungsbeitrag@oberviechtach.de oder telefonisch 09671 – 307 66.