Aktuell: ILE Regionalbudget 2025 | jetzt mitmachen
Öffentliche Mitteilung der ILE Brückenland Bayern-Böhmen:
Auftakt zum Regionalbudget 2025 –
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen fördert wieder Kleinprojekte
Oberviechtach. Wie bereits in den letzten fünf Jahren hat der interkommunale Zusammenschluss ILE Brückenland Bayern- Böhmen beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz wieder ein Regionalbudget beantragt. Wir haben dieses auch inzwischen bewilligt bekommen und somit stehen ergänzt durch 10.000 EUR ILE-Eigenmittel wieder insgesamt 100.000 EUR für spannende, innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung der ILE-Region beitragen.
Gefördert werden können Projekte, welche der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und somit den Zweck verfolgen, das Gebiet der ILE Brückenland Bayern-Böhmen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. So können Projekt beispielsweise eine Förderung erhalten, wenn Sie Veränderungsprozesse auf der örtlichen Ebene begleiten, bürgerschaftliches Engagement unterstützen, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, die innerörtliche Vernetzung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von lokalen Akteuren stärken oder die Grundversorgung und örtliche Daseinsfürsorge verbessern.
Die Förderanträge für das Regionalbudget 2025 müssen bis spätestens Montag, den 27.01.2025 schriftlich bei der verantwortlichen Stelle - „Regionalentwicklung Brückenland Bayern-Böhmen – Südlicher Oberpfälzer Wald - Česky les e. V.“ – Geschäftsstelle – Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach eingegangen sein.
Weitere Informationen zum Regionalbudget, inklusive des „Offiziellen Aufrufs zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte “, wie auch die für die Einreichung der Förderanfragen notwendigen Antragsdokumente, eine Übersicht der in der Vergangenheit geförderten Projekte, sowie des zeitlichen Ablaufs des Förderprogramms sind auf der Webseite der ILE Brückenland Bayern-Böhmen unter der folgenden Adresse abzurufen.
https://www.brueckenland.de/informationen/regionalbudget-2025/
Potentielle Antragsteller sollten insbesondere den „Öffentlichen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ aufmerksam lesen. Im Aufruf-Dokument sind auch die entscheidenden elf Projektbewertungskriterien zu finden, welche der Auswahl der Projekte zu Grunde gelegt werden.
Es wird empfohlen vor der Antragstellung die Projektideen mit der Geschäftsstelle der ILE Brückenland Bayern-Böhmen zu besprechen: Hierzu und für weitere Fragen steht Ihnen ILE-Regionalmanager Christian Karl, per Mail (info@brueckenland.de), wie auch per Telefon unter +49/9671/307-18 gerne zur Verfügung.
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen freut sich auch für das Jahr 2025 wieder auf tolle Projektideen.
Kurzinformation: Fördermodalitäten und Voraussetzungen
Kleinprojekte liegen zwischen 500 EUR und 20.000 EUR.
Fördersatz: maximal 80 % der förderfähigen Kosten - Maximale Fördersumme: 10.000 EUR.
Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es bleibt stets ein Eigenanteil beim Projektträger
Der Projektträger muss die Projektkosten komplett vorfinanzieren
–> Auszahlung der Fördersumme erst nach Umsetzung des Projektes
Projekt darf erst nach Auswahl und gültiger Vertragsunterzeichnung begonnen werden
Projekt muss bis September 2025 umsetzbar sein
Projekt muss im Gebiet der Brückenland Kommunen liegen.
Zur Einreichung von Projekten aufgerufen sind Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (d.h. die Kommunen aber auch, Stiftungen, Vereine, Verbände, Gewerbetreibende und auch Privatpersonen)
Hinweis für Antragssteller aus dem Bereich des Marktes Eslarn:
Unsere ILE-Mitgliedskommune Eslarn besitzt zusätzlich auch eine Mitgliedschaft in der benachbarten ILE „Naturparkland Oberpfälzer Wald“. Der Markt Eslarn beteiligt sich aus fördertechnischen Gründen nun nicht mehr am Regionalbudget 2025 der ILE Brückenland Bayern-Böhmen. Kleinprojekte aus dem Gemeindegebiet des Marktes Eslarn können demnach, anders als in den vergangenen Jahren, nur bei der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald beantragt werden. Es gelten entsprechend die dort vorgegebenen Förderbedingungen.